Sitzung: 25.03.2026 Umwelt-, Bau- und Verkehrsausschuss
Beschluss: einstimmig gefaßt
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
I.
Sachverhalt:
Auf dem Gelände des
Aldi-Marktes in der Nordgaustraße wird die Errichtung eines Getränkemarktes
geplant.
Der geplante
Getränkemarkt befindet sich in einem Bereich, der im aktuell gültigen
Bebauungsplan als Fläche für Stellplätze ohne Bauraum für Gebäude festgesetzt
ist.
Um das Vorhaben
realisieren zu können, ist der Bebauungsplan zu ändern. Künftig wegfallende
Stellplätze wurden bereits im Norden des Grundstücks ersetzt. Mit zusätzlicher
Versiegelung ist nicht zu rechnen, da im Bereich des Getränkemarktes bereits
versiegelte Flächen für Stellplätze vorgesehen waren.
Das
Bauleitplanverfahren soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
durchgeführt werden. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung und von
dem Umweltbericht abgesehen.
II.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die 5. Änderung des Bebauungsplans „Sondergebiet Einkaufszentrum Am Stadtpark“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB und billigt den Entwurf in der Fassung vom 25.03.2026.
Der Entwurf ist für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Ebenso sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme aufzufordern.
