Beschluss: einstimmig gefaßt

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

I.

Sachverhalt:

Auf dem Gelände des Aldi-Marktes in der Nordgaustraße wird die Errichtung eines Getränkemarktes geplant.

Der geplante Getränkemarkt befindet sich in einem Bereich, der im aktuell gültigen Bebauungsplan als Fläche für Stellplätze ohne Bauraum für Gebäude festgesetzt ist.

Um das Vorhaben realisieren zu können, ist der Bebauungsplan zu ändern. Künftig wegfallende Stellplätze wurden bereits im Norden des Grundstücks ersetzt. Mit zusätzlicher Versiegelung ist nicht zu rechnen, da im Bereich des Getränkemarktes bereits versiegelte Flächen für Stellplätze vorgesehen waren.

Das Bauleitplanverfahren soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung und von dem Umweltbericht abgesehen.


II.

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die 5. Änderung des Bebauungsplans „Sondergebiet Einkaufszentrum Am Stadtpark“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB und billigt den Entwurf in der Fassung vom 25.03.2026.

Der Entwurf ist für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Ebenso sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme aufzufordern.