Sitzung: 25.03.2026 Umwelt-, Bau- und Verkehrsausschuss
Beschluss: einstimmig gefaßt
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
I.
Sachverhalt:
Einziehung der
Widmung eines Teilabschnittes Abzweigung von der Feldholzstraße – Nur
Fußgängerweg – mit der Flurnummer 703/2 in der Gemarkung Maxhütte-Haidhof
Anfangspunkt der
Aufhebung: Einmündung in die Ortsstraße 2 (Feldholzstraße) bei der NW-Ecke der
Flurnummer 703/3 der Gemarkung Maxhütte-Haidhof
Endpunkt der
Aufhebung: SO-Ecke der Flurnummer 709/1 der Gemarkung Maxhütte-Haidhof
Länge der
Einziehung: 50 m
Der Fußgängerweg hat
seine Funktion verloren. Er ist kein Fußgängerweg mehr, er ist nur eine Zufahrt
zu den Anliegergrundstücken. Zukünftig wird er eine Privatstraße.
II.
Beschluss:
Die Stadt Maxhütte-Haidhof ordnet die Einziehung der Widmung eines Teilabschnittes (siehe oben) der öffentlichen Straße "Feldholzstraße“ aus der Teilfläche der Flurnummer 703/2 in
der Gemarkung Maxhütte-Haidhof an.
Die Verwaltung wird beauftragt die Verfügung und die Bekanntmachung zu erstellen.
