Beschluss: einstimmig gefaßt

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

I.

Sachverhalt:

Einziehung der Widmung eines Teilabschnittes Abzweigung von der Feldholzstraße – Nur Fußgängerweg – mit der Flurnummer 703/2 in der Gemarkung Maxhütte-Haidhof

Anfangspunkt der Aufhebung: Einmündung in die Ortsstraße 2 (Feldholzstraße) bei der NW-Ecke der Flurnummer 703/3 der Gemarkung Maxhütte-Haidhof

Endpunkt der Aufhebung: SO-Ecke der Flurnummer 709/1 der Gemarkung Maxhütte-Haidhof

Länge der Einziehung: 50 m

Der Fußgängerweg hat seine Funktion verloren. Er ist kein Fußgängerweg mehr, er ist nur eine Zufahrt zu den Anliegergrundstücken. Zukünftig wird er eine Privatstraße.


II.

Beschluss:

Die Stadt Maxhütte-Haidhof ordnet die Einziehung der Widmung eines Teilabschnittes (siehe oben) der öffentlichen Straße "Feldholzstraße“ aus der Teilfläche der Flurnummer 703/2 in

der Gemarkung Maxhütte-Haidhof an.

Die Verwaltung wird beauftragt die Verfügung und die Bekanntmachung zu erstellen.