Beschluss: einstimmig gefaßt

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

I.

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils von Pirkensee und ist im Flächennutzungsplan als Allgemeines Wohngebiet gekennzeichnet. Einen Bebauungsplan gibt es hier nicht. Das Vorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Laut Ansicht des Landratsamtes Schwandorf fügt sich der Anbau nicht ein, es handelt sich somit um einen Bauturbo nach §34 Abs. 3b BauGB.

Die Erschließung ist durch das bestehende Wohnhaus gesichert. Die Stadtwerke haben keine Einwände gegen das Vorhaben.

Durch den Anbau entsteht eine weitere eigenständige Wohneinheit. Für diese sind zwei Stellplätze nachzuweisen. Der Bauherr kann auf dem Grundstück aber nur einen Stellplatz schaffen. Eine Ortseinsicht hat ergeben, dass eine andere Möglichkeit der Stellplatzschaffung nicht möglich ist.

Gemäß der städtischen Stellplatzsatzung kann der Stellplatznachweis durch einen Ablösevertrag erfüllt werden. Der Ablösungsbetrag liegt bei einer pauschalen Höhe von 4.500 €.

Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung nach § 36a BauGB zu erteilen und den Ablösevertrag zur Auflage zu machen.


II.

Beschluss:

Die Zustimmung nach Art. 36a BauGB wird unter folgenden der Vorrausetzungen erteilt:

-          Erfüllung Ablösevertrages für einen Stellplatz