Sitzung: 25.03.2026 Umwelt-, Bau- und Verkehrsausschuss
Beschluss: einstimmig gefaßt
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
I.
Sachverhalt:
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des im Zusammenhang
bebauten Ortsteils von Pirkensee und ist im Flächennutzungsplan als Allgemeines
Wohngebiet gekennzeichnet. Einen Bebauungsplan gibt es hier nicht. Das Vorhaben
ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Laut Ansicht des Landratsamtes Schwandorf fügt sich der Anbau
nicht ein, es handelt sich somit um einen Bauturbo nach §34 Abs. 3b BauGB.
Die
Erschließung ist durch das bestehende Wohnhaus gesichert. Die Stadtwerke haben
keine Einwände gegen das Vorhaben.
Durch den
Anbau entsteht eine weitere eigenständige Wohneinheit. Für diese sind zwei
Stellplätze nachzuweisen. Der Bauherr kann auf dem Grundstück aber nur einen
Stellplatz schaffen. Eine Ortseinsicht hat ergeben, dass eine andere
Möglichkeit der Stellplatzschaffung nicht möglich ist.
Gemäß der
städtischen Stellplatzsatzung kann der Stellplatznachweis durch einen
Ablösevertrag erfüllt werden. Der Ablösungsbetrag liegt bei einer pauschalen
Höhe von 4.500 €.
Die
Verwaltung empfiehlt die Zustimmung nach § 36a BauGB zu erteilen und den
Ablösevertrag zur Auflage zu machen.
II.
Beschluss:
Die Zustimmung nach Art. 36a BauGB wird unter folgenden der Vorrausetzungen erteilt:
- Erfüllung Ablösevertrages für einen Stellplatz
